Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden.
Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch.
95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!
Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.
Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden,
nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf
überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit
davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr
ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit.
Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.
Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders
(auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) warnt Sie auch im Schlaf
rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung,
um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
In sieben Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern inzwischen vorgeschrieben:
Rheinland-Pfalz, gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen seit dem 27. Juni 2007 auch Bestandsbauten
mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden (Frist: 5 Jahre).
Saarland, gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Schleswig-Holstein, gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen
des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen.
Hessen, gilt für Neubauten mit Wohnnutzung.
Zusätzlich müssen bis Ende 2014 alle bestehenden Wohnungen
des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen.
Hamburg, gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2010 alle bestehenden Wohnungen
des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen
Mecklenburg-Vorpommern, gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen
des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen.
Thüringen, Rauchmelderpflicht in Neubauten sowie
genehmigungspflichtigen Umbauten
Die jeweilige Gesetzgebung baut auf die Norm DIN 14676
"Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung"
auf:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut
(oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird."
Sie sollten auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens
diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer,
sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten.
In jedem Fall sollten Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchwarnmelder
möglichst zentral gelegen z. B. im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf,
dass ein Rauchwarnmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht.
Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchwarnmelder.
Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten Sie jeden Raum
in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchwarnmelder ausstatten
- ausgenommen Räume, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf
(Küche, Bad) entsteht.
Für diese Anwendungen existieren jedoch spezielle Lösungen, wie z. B.
Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter oder für Gasaustritt in Küche
und Keller Gasmelder.
Bei einem Haus oder einer großen Wohnung bieten sich besonders funkvernetzte Rauchmelder an.
Bei einem Neubau können auch schon von vornherein
kabelvernetzte 230-Volt-Rauchmelder installiert werden.
Mit Regelmäßigkeit und nach längerer Abwesenheit sollten Sie
die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder überprüfen.
Dazu drücken Sie ca. 20 Sekunden den Prüfknopf,
wenn ein lauter Warnton auslöst ist das Gerät einsatzbereit.
Erklären Sie Ihren Kindern die Aufgabe des Rauchmelders
und wie sie sich zu verhalten haben, wenn der Rauchmelder auslöst.
Funk-Rauchmelder mit einem zentralen Empfangsgerät alarmieren im Brandfall
sowohl stationär, d.h. am Melder selbst,
als auch über die Zentrale mit einem lauten Alarmsignal.
Empfehlenswert ist die Installation der Rauchmelder in den verschiedenen
Räumen und der Einsatz des Empfangsgerätes im Schlafzimmer.
In eine solche Funk-Alarmeinheit können je nach Anbieter auch
Wasser-, Temperatur-, Gasmelder u.a. integriert werden.
Die Funk-Alarmeinheit überwacht bei Bedarf auch verschiedene
Gefahrenmeldungen gleichzeitig.
So können Sie nicht nur Ihr Zuhause absichern, sondern auch Ihr Büro,
Ihre Praxis, und viele andere wichtige Bereiche.
Die Funkreichweiten sind unterschiedlich und betragen im Freien bis zu 200m.
In Räumen können ca. 30-50m bzw. bis zu 2 Betondecken überbrückt werden.