Letztes Update:
02.02.2012

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Historie: Feuerwehrgerätehaus Mülheim- Kärlich
Bereits 1990 befaßten sich der Verbands-
gemeinderat und seine Ausschüsse mit
dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Wehreinheit Kärlich, da deren Unter-
bringung nicht mehr den Anforderungen
einer modernen, einsatzfähigen Feuerwehr entsprach. Die Aufgaben der Feuerwehr im Gewerbepark Mülheim-Kärlich führten zu der Überlegung, die Wehreinheiten Mülheim
und Kärlich in eine leistungsfähige große Wehreinheit im geografischen Mittelpunkt
der Verbandsgemeinde Weißenthurm zusammenzuführen. Dies brachte auch
für die anstehenden Investitionen eine kostengünstige Lösung.

Feuerwache

Weitere Bilder der Skizzen finden Sie hier

Am 13.3.1991 beschloß der Verbandsgemeinderat die Zusammenlegung beider Wehreinheiten und den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Mülheim-Kärlich.
Als idealer Standort wurde ein Grundstück an der K 64 ( Reihe Bäume ) gefunden.
Der erforderliche Grunderwerb von 4356 qm wurde am 29.10.1991 getätigt.
Die Planung erfolgte unter Einbeziehung beider Wehreinheiten durch die Hochbau-
abteilung der Verbandsgemeindeverwaltung in Weißenthurm.

Nach Prüfung verschiedener Planungsvarianten erfolgte am 20.12.1996 die Beantragung einer Landeszuwendung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer.
Als zuwendungsfähige Baukosten hat das Ministerium des Inneren und für Sport
in Mainz 3.920.000.- DM (ca. 2.004.264,17 Euro) festgestellt, das auch mit
Schreiben vom 15.7.1997 die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt hat.

Im Februar 1998 wurde der Bauantrag gestellt, der am 5.5.1998 von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz genehmigt wurde. Durch Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 1.4.1998 erfolgten zur Realisierung der Bau-
maßnahme die Auftragsvergaben an die Architekten und Fachingenieure.
Nach öffentlicher Ausschreibung aller Gewerke konnten bereits am 15.7.1998
die Auftragsvergaben erfolgen.

Feuerwache

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Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses wurde in 28 Einzeilgewerken mit einer Gesamtsumme von 3.054.454,11 DM (1.561.717,59 Euro) an Firmen der
Region vergeben.
Möge das neue Feuerwehrgerätehaus
zum Schutze der Bürger stets den gestellten Anforderungen gerecht werden.

Es soll eine wichtige Grundlage für eine sichere und funktionierende Gefahrenabwehr sein und den Feuerwehrleuten immer eine unbeschadete Rückkehr von ihren Einsätzen in friedlichen Zeiten ermöglichen.

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